Angebot, Anwendbarkeit

Diese Bedingungen gelten für alle zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag, aus künftigen Vereinbarungen oder aus sonstigen Rechtsgründen, einschließlich der bloßen Erteilung eines Auftrags durch den Käufer/Mieter. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen sind nur dann bindend, wenn wir diese mit dem Käufer/Mieter schriftlich vereinbart haben, und auch dann nur für den Vertrag, für den sie getroffen wurden. Im Übrigen bleiben die nachfolgenden Bedingungen in Kraft. Aufträge bzw. Bestellungen, die von unseren Vermittlern bzw. Mitarbeitern entgegengenommen werden, gelten erst nach Eingang unserer schriftlichen Bestätigung als angenommen. Die Anwendung der von unserer Vertragspartei geltend gemachten allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt. Für Schäden, die durch mögliche Irrtümer oder fehlerhafte Angaben in Angeboten, Preisangaben oder Auftragsbestätigungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Sofern uns der Vertragspartner nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes mitteilt, wird davon ausgegangen, dass er unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen vollständig zustimmt. Bei Verkäufen aus dem Lager gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

Preis

Die angegebenen Preise gelten für die Lieferung ab Lager. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger behördlich auferlegter Abgaben. Änderungen bei Arbeitslöhnen oder bei den Selbstkosten von Materialien, soweit diese unmittelbar für die vereinbarte Leistung aufgewendet bzw. verwendet werden und die mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss eintreten, dürfen von uns ohne weiteren Aufschlag weiterberechnet werden. Etwaige Installations-, Montagekosten und sonstige im Zusammenhang mit der Lieferung entstehende Kosten sind nicht im Preis enthalten. Angegebene Preise sind nur dann bindend, wenn dies unzweideutig erkennbar ist. In allen anderen Fällen gelten sie als unverbindliche Preisangabe.

Lieferung

Die in Angeboten, Bestätigungen und/oder Verträgen angegebenen Lieferfristen/-termine werden nach bestem Wissen gemacht und so weit wie möglich eingehalten, sind jedoch nicht bindend. Grundsätzlich gilt eine Lieferung als ausgeführt, sobald die Waren unser Lager verlassen haben. Eine erhebliche Überschreitung der Lieferfrist/des Liefertermins kann dem Käufer/Mieter das Recht auf Geltendmachung von Schadensersatz geben, und zwar bis zur Höhe des in Rechnung gestellten Betrags, zuzüglich Mehrwertsteuer, für die vereinbarte Leistung. Der Käufer/Mieter hat jedoch weder das Recht, die Waren abzulehnen oder deren Bezahlung zu verweigern, noch das Recht auf vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags.

Zahlung

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, kann die Rechnungsstellung erfolgen, sobald die vom Lieferanten zu erbringende Leistung abgeschlossen ist oder der Abnehmer mit der Abnahme in Verzug geraten ist. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf die vom Lieferanten zumutbar angegebene Weise zu leisten. Die Zahlung ist nur ohne Abzug und ohne Aufrechnung zulässig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Ab dem Fälligkeitstag sind wir berechtigt, auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu berechnen, beginnend mit dem Zeitpunkt des Ablaufs der Zahlungsfrist, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat berechnet wird – unabhängig von der sofortigen Fälligkeit des noch offenen Betrags. Wir sind zudem berechtigt, vom Käufer/Mieter über den Kauf-/Mietpreis und die darauf entfallenden Zinsen hinaus alle vernünftigerweise anfallenden Kosten der Beitreibung oder sonstigen Rechtsverfolgung zu fordern, einschließlich aller von externen Fachleuten berechneten Kosten neben den gerichtlich festgesetzten Kosten. Der Lieferant ist berechtigt, diese Kosten pauschal auf 15 % des geschuldeten Betrags festzusetzen, mindestens jedoch € 250,-. Sollten wir den Konkurs des Käufers beantragen, schuldet dieser neben dem Hauptbetrag, den Zinsen und den darauf entfallenden außergerichtlichen Kosten auch die Kosten des Konkursantrags. Sollte der Käufer/Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, sind wir berechtigt, alle für den betreffenden Käufer/Mieter bei uns laufenden Aufträge auszusetzen oder zu stornieren, während weitere Lieferungen ausschließlich gegen Barzahlung erfolgen.

Eigentumsübergang, Einräumung/Übertragung

An den Käufer gelieferte Waren bleiben, ob verarbeitet oder unverarbeitet, unser Eigentum, und etwaig einzuräumende oder zu übertragende Rechte bleiben uns vorbehalten, auch im Fall einer Zahlungsaussetzung oder eines Konkurses, solange der Käufer die Gegenleistung, die er aufgrund des mit uns geschlossenen Vertrags über die Lieferung von Waren oder damit verbundener Dienstleistungen schuldet, nicht vollständig erbracht hat. Solange der Mieter/Käufer uns keine vollständige Zahlung für alle gelieferten Waren geleistet hat, verbleiben die Waren auf Rechnung und Risiko des Mieters/Käufers. Der Käufer ist, solange eine vollständige Zahlung an uns nicht erfolgt ist, nicht berechtigt, die von uns gelieferten Waren zu verpfänden oder zu übereignen. Kommt der Mieter/Käufer einer Verpflichtung aus dem mit uns geschlossenen Vertrag nicht nach, sind wir berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen; in diesem Fall gilt der Vertrag auch ohne gerichtliche Mitwirkung als aufgelöst, unbeschadet eines Rechts auf Ersatz von Schäden, entgangenem Gewinn und Zinsen. Der Käufer/Mieter verzichtet auf alle Rechte zur Auflösung des Vertrags gemäß Artikel 266 Buch 6 BW oder anderer gesetzlicher Bestimmungen.

(Transport-)Risiko

Alle Waren und Materialien reisen ab dem Zeitpunkt der Absendung aus unserem Lager auf Risiko des Käufers/Mieters, auch wenn eine Frankolieferung vereinbart wurde. Der Käufer/Mieter haftet für alle Schäden (wie Transport-, Brand-, Wasserschäden, Diebstahl oder Unterschlagung), die während des Transports an den Waren entstehen.

Garantie und Haftung

Für Mängel, die im Rahmen eines Rechtsverhältnisses auftreten, auf das diese Bedingungen Anwendung finden (einschließlich etwaiger unerlaubter Handlungen), übernimmt der Lieferant nur eine eingeschränkte Haftung und Gewährleistungspflicht wie folgt: a. Die Haftung für Mängel ist begrenzt auf den finanziellen Schaden infolge von Tod, Körperverletzung oder Wertminderung durch Sachbeschädigung, und zwar höchstens bis zum Rechnungsbetrag, den wir mit dem Käufer/Mieter für die von uns zu erbringende Leistung vereinbart haben; und nur insoweit, als der betreffende Schaden durch ein uns oder von uns vertretungsweise zu verantwortendem Verschulden verursacht wurde. b. Uns zur Verfügung gestellte Sachen, die – aus anderen als vom Käufer/Mieter zu vertretenden Gründen – mangelhaft sind, werden von uns kostenlos repariert oder ersetzt. Erweisen sich von uns erbrachte Dienstleistungen als mangelhaft, wird der Lieferant die betreffenden Dienstleistungen nachträglich kostenlos ordnungsgemäß erbringen. Wir sind Eigentümer der ersetzten Sachen oder Teile, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Der Mieter/Käufer stellt sicher, dass an den Orten bzw. dem abgesperrten Gelände, an denen Materialien zur Ausführung des Vertrags von uns oder von uns beauftragten (Rechts-)Personen be- und entladen werden, eine Mindestdurchfahrtshöhe von vier Metern vorhanden ist. Ungeachtet der Bestimmungen unter a und b wird die Haftung – einschließlich des Ersatzes von Kosten, Schäden und Zinsen – für jegliche Schäden, die am Eigentum des Mieters/Käufers oder Dritter dadurch entstehen, dass der vorstehenden Verpflichtung nicht nachgekommen wurde, von uns ausgeschlossen. Ungeachtet der Bestimmungen unter a und b wird die Haftung – einschließlich des Ersatzes von Kosten, Schäden und Zinsen – für Personenschäden des Mieters/Käufers oder der von ihm beauftragten (Rechts-)Personen, die unmittelbar oder mittelbar aus dem Entladen oder Beladen der von uns gelieferten Waren entstehen, von uns nicht übernommen. Die vorstehend unter a und b genannten Verpflichtungen gelten nur, wenn der Käufer/Mieter uns den betreffenden Mangel oder das betreffende Defekt innerhalb angemessener Zeit nach dessen Entdeckung mitgeteilt hat. Sofern nicht anders vereinbart, endet die unter b genannte Gewährleistungspflicht drei Monate nach dem Datum, an dem die betreffende Sache geliefert wurde. Der Käufer/Mieter wird uns gegenüber keine Ansprüche geltend machen oder durchsetzen, wenn wir dadurch zu weitergehenden Leistungen verpflichtet würden, als in diesem Artikel vorgesehen. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten auch zugunsten aller (Rechts-)Personen, derer wir uns im Rechtsverhältnis gegenüber dem Käufer/Mieter bedienen. Der Käufer/Mieter stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die gemäß diesen allgemeinen Vertragsbedingungen zu Lasten des Käufers/Mieters gehen, wenn der betreffende Dritte den Käufer/Mieter in Anspruch nimmt. Der Käufer/Mieter stellt uns für alle Kosten, Schäden und Zinsen schadlos, die uns als unmittelbare Folge von Forderungen Dritter gegen uns entstehen könnten, betreffend Vorfälle, Handlungen oder Unterlassungen, für die wir gemäß diesen Bedingungen dem Auftraggeber gegenüber nicht haftbar sind.

Höhere Gewalt

Treten Umstände ein, die die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien in einem Maße erschweren, wie es bei normaler Abwicklung der betreffenden Transaktion nicht zu erwarten war, und bei denen nicht angenommen werden kann, dass die Parteien die betreffende Verpflichtung auch bei Vorliegen dieser Umstände eingegangen wären, so befreit uns dies nach unserem Ermessen von unseren Verpflichtungen, ohne dass wir zu einer Schadensersatzleistung oder Gewährleistung verpflichtet sind.

Streitigkeiten

Auf alle Verträge, auf die diese Bedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, ist niederländisches Recht anwendbar, wie es für das Königreich in Europa gilt. Die Parteien gelten als an unserem Geschäftssitz domiziliert. In Bezug auf alle Streitigkeiten, die sich aus zwischen uns und dem Käufer/Mieter geschlossenen Verträgen ergeben, erklären die Parteien, dass ausschließlich das im Arrondissement Roermond zuständige Gericht zur Entscheidung befugt ist.

Anwendbares Recht

Für alle Angelegenheiten, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, gilt ausschließlich niederländisches Recht, wie es für das Königreich in Europa gilt. Im Fall der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen eines zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisses sind die Parteien an Regelungen gebunden, die so weit wie möglich einen gleichwertigen Inhalt haben und nicht der Nichtigkeit unterliegen.

Schlussbestimmung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bezwecken eine angemessene Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer. Soweit Umstände eintreten sollten, unter denen diese Bedingungen oder einzelne Bestimmungen davon zu unangemessenen Ergebnissen führen würden, finden diese Bedingungen insoweit keine Anwendung.

Die allgemeinen Miet-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind bei der Handelskammer in Waalwijk hinterlegt.